Überblick über die Tätigkeit der SRO SAV/SNV
Bewilligung
Die SRO SAV/SNV ist eine von der FINMA offiziell anerkannte Selbstregulierungsorganisation. Wer als Mitglied aufgenommen wird, ist von Gesetzes wegen berechtigt, als Finanzintermediär tätig zu sein.
Ausbildung
Die SRO SAV/SNV bildet ihre Mitglieder periodisch aus und weiter. Dadurch versetzt sie diese in die Lage, die Geldwäschereiprävention in der Schweiz auf einem unverändert hohen Niveau zu halten.
Regelmässige Infobulletins
Mehrmals jährlich werden Sie als Mitglied mittels eines Infobulletins über laufende Entwicklungen und Neuerungen im Bereich der GwG-Gesetzgebung, sowie wichtige Themen der SRO orientiert. So bleiben Sie über die Entwicklungen auf nationaler und internationaler Ebene informiert und sind über aktuelle Themenschwerpunkte im Bild.
Wahrung des Berufsgeheimnisses bei den GwG-Kontrollen
Da eine eindeutige Grenzziehung zwischen den Bereichen der klassischen Anwaltstätigkeit und der Tätigkeit als Finanzintermediär nicht immer möglich ist, werden GwG-Kontrollen von Prüfungsbeauftragten durchgeführt, die selber Anwältin oder Notar sind und damit dem Berufsgeheimnis unterstehen, wie dies für die angeschlossenen Anwälte und Notarinnen im nicht-finanzintermediären Bereich anwendbar ist.
Rechtsauskünfte
Falls Sie Fragen zur Praxis oder zu Themen haben, die in den Regulatorien oder FAQ der SRO SAV/SNV nicht beantwortet sind, wenden Sie sich für Auskünfte an das Generalsekretariat.