Einzeln anschliessen können sich
- selbständig tätige Anwälte und Notare,
- sofern jeder eigene Geldwäschereipräventions-Vorkehren trifft,
- also z.B. eine eigene Liste mit den von ihnen je selber geführten FI-Mandaten unterhält,
- eigene interne Richtlinien zur Geldwäscherei-Prävention erlässt,
- persönlich die Weiterbildungsveranstaltungen besucht
Die genauen Bedingungen für einen Anschluss, sowie die damit einhergehenden Pflichten, sind in den Regelwerken der SRO SAV/SNV im Einzelnen geregelt.